Wer haftet bei einem Unfall mit autonomen Autos?

Haftung bei autonomen Fahren?
shutterstock / 1252992883

Haftung bei autonomen Fahren

Wer haftet bei einem Unfall mit autonomen Fahrzeugen? Diese Frage bleibt noch immer ein rechtliches und ethisches Minenfeld ist. Die Gesetzgebung muss weiterentwickelt werden, um klare und faire Regeln und Standards festzulegen. Darüber hinaus müssen Fragen der Versicherung und der Beweisführung bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen geklärt werden.

Die rasante Entwicklung autonomer Fahrzeuge stellt die Gesellschaft vor viele neue Fragen und Herausforderungen. Eines der zentralen Themen ist die Haftung im Falle eines Unfalls mit einem autonomen Fahrzeug, denn immer wieder gibt es Zwischenfälle und Unfälle mit Fahrassistenzsystemen. In traditionellen Verkehrsunfällen ist die Haftung meist klar zuzuordnen, doch bei autonomen Fahrzeugen, die selbstständig Entscheidungen treffen, ergeben sich neue rechtliche und ethische Aspekte.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Haftungsfrage von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein kann. Es gibt keine einheitliche internationale Regelung für autonome Fahrzeuge.

Allgemeine Betrachtung der Haftung

Bei einem Unfall mit einem autonomen Fahrzeug können mehrere Parteien haftbar gemacht werden. Die Haftung kann auf Fahrzeughalter:innen, Fahrer:innen, Hersteller des autonomen Systems oder sogar Hersteller der Fahrzeugkomponenten fallen. Die genaue Zuordnung hängt von den Umständen des Unfalls ab.

Fahrzeughalter:innen

Obwohl das Fahrzeug autonom fährt, sind die Halter:innen immer noch für die Wartung und den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Wenn beispielsweise ein Unfall aufgrund mangelhafter Wartung des autonomen Systems auftritt, können Halter:innen zur Rechenschaft gezogen werden.
Sollte es tatsächlich, wie oft prognostiziert, dazu kommen, dass autonome Fahrzeuge im Ridesharing zunehmen und den Privatbesitz von Fahrzeugen damit ablösen, würde die Haftung von Halter:innen nicht mehr bei Privatpersonen liegen, sondern bei den jeweiligen Betreibern.

Fahrer:innen

In einigen Fällen könnten auch Fahrer:innen autonomer Fahrzeuge haftbar gemacht werden. Obwohl das Fahrzeug autonom fährt, können Fahrende bestimmte Aufgaben oder Verantwortlichkeiten haben, wie beispielsweise die Überwachung des autonomen Systems oder das Eingreifen in Notsituationen. Wenn diese Aufgaben vernachlässigt werden oder bewusst eingegriffen und dadurch ein Unfall verursacht wird, können Fahrer:innen zur Verantwortung gezogen werden.
Mit zunehmendem Automatisierungsgrad nimmt diese Art der Haftung jedoch ab, da Fahrer:innen immer weniger in das Fahrgeschehen eingreifen sollen, müssen oder können.

Hersteller des Systems

Wenn ein Unfall aufgrund eines technischen Fehlers oder eines Softwarefehlers im autonomen System auftritt, könnte der Hersteller für den Schaden verantwortlich sein und für die Haftung herangezogen werden. Dies setzt voraus, dass der Fehler auf einen Konstruktions- oder Produktionsfehler zurückzuführen ist und nicht auf unsachgemäße Verwendung oder Manipulation seitens der Fahrzeughalter:innen oder Fahrer:innen.

Hersteller von Fahrzeugteilen

Autonome Fahrzeuge bestehen aus einer Vielzahl von Komponenten, die von verschiedenen Zulieferern stammen können. Wenn ein Unfall aufgrund eines Defekts oder Fehlers in einer bestimmten Komponente auftritt, können Hersteller der Fahrzeugkomponenten in die Haftung einbezogen werden.

Haftung beim autonomen Fahren in Deutschland

2017 hat die deutsche Bundesregierung eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, um die Haftungsfrage im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugen zu regeln. Gemäß dieser Gesetzesänderung wird im Falle eines Unfalls die Haftung auf Halter:innen des Fahrzeugs übertragen, bei eingeschaltetem Assistenzsystem sei jedoch der Hersteller haftbar:

"Wenn der automatisierte Modus das Fahrzeug steuert, liegt die Haftung beim Hersteller."

Diese sogenannte Gefährdungshaftung bedeutet, dass die Fahrzeughalter:innen in der Regel für Schäden und Verletzungen verantwortlich sind, die durch das autonome Fahrzeug verursacht wurden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien, wenn nachweisbar ist, dass der Unfall auf einen Fehler des autonomen Systems zurückzuführen ist und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um den Fehler zu verhindern. Diese Regelung soll sicherstellen, dass trotz der Einführung autonomer Fahrzeuge weiterhin ein angemessenes Maß an Sicherheit und Verantwortung gewährleistet wird.
Immer wieder, auch beim Verkehrsgerichtstag 2023, wurde und wird die Haftungsfrage diskutiert. Oft wird dabei argumentiert, dass die derzeitige Haftungsregelung die zunehmende Verantwortung der Hersteller noch nicht ausreichend widerspiegele.

Haftungsthematik: Work in Progress

Wer haftet bei einem Unfall mit autonomen Fahrzeugen? Diese Frage bleibt noch immer ein rechtliches und ethisches Minenfeld ist. Die Gesetzgebung muss weiterentwickelt werden, um klare und faire Regeln und Standards festzulegen. Darüber hinaus müssen Fragen der Versicherung und der Beweisführung bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen geklärt werden, denn 2017 wurde auch die Frage des Datenschutzes bei der Fahrtdokumentation zum Haftungsnachweis viel diskutiert. Nur so kann das volle Potenzial autonomer Fahrzeuge ausgeschöpft werden, während gleichzeitig die Sicherheit und die Rechte aller Verkehrsteilnehmer:innen gewährleistet werden.
Are you sure want to unlock this post?
Unlock left : 0
Are you sure want to cancel subscription?