Ende März 2023 wurde der TÜV Süd vom Kraftfahrtbundesamt (= KBA) erneut als technischer Dienst benannt. Die Prüfstelle ist dadurch berechtigt, sämtliche Systeme und Konzepte autonomer Fahrzeuge, ob generelles Fahrzeugmanagement oder Sicherheitssysteme, zu bewerten und die daraus resultierenden Gutachten für die Zulassung beim KBA einzureichen.
Aufgaben des TÜV Süd bei autonomen Fahrzeugen
Die Expert*innen des TÜV SÜD begleiten die Autohersteller während der Zulassung beim KBA, bewerten die Sicherheitskonzepte und -systeme und testen diese auf ihre Funktionen, sowohl auf eigenem als auch auf fremdem Gelände. Abschließend erstellt die Prüfstelle einen ausführlichen Sicherheitsbericht, der beim KBA für die Typgenehmigung der Fahrzeuge eingereicht wird.
Christian Gnandt zufolge sei die Rolle des TÜV Süd als technischer Dienst essenziell:
„Die neue Benennung ist ein wichtiger Baustein in unserem Angebot für Automobilhersteller und auch für Fahrzeug- und Flottenbetreiber rund ums autonome Fahren insgesamt. Jetzt können wir unsere Kunden bei allen Aufgaben, die das KBA für die Typzulassung autonomer Fahrzeuge fordert, unterstützen“ – Christian Gnandt, Vizepräsident für automatisiertes Fahren bei TÜV Süd
Außerdem, so Gnandt, könnten sich Autohersteller autonomer Fahrzeuge in Entwicklung und Genehmigung vollumfänglich auf den TÜV Süd und dessen Expertise verlassen, was für den schnellen Markterfolg und den Fortschritt im Level 4 entscheidend sei. Sicherheit sei die Grundlage von Vertrauen und damit des Erfolgs autonomer Mobilität, so der Vizepräsident für automatisiertes Fahren.
Die Hauptaufgabe der Prüfstelle besteht also darin, EU-Verordnungen hinsichtlich der Sicherheit umzusetzen. Sowohl national als auch international ist der TÜV Süd dadurch Teil des regulatorischen Netzwerkes, das dafür sorgt, dass autonome Fahrzeuge auf allen Straßen denselben Sicherheitsstandards entsprechen. Zu den Verordnungen, die dabei zugrunde liegen, gehören:
- EU-Verordnung 2022/1426
- AFGBV (= Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung)
- UN R155 (Cybersecurity)
- UN R156 (Software-Updates)
- UN R157 (Lane keeping)
Die letzten drei Bereiche waren bereits vor der erneuten Benennung in der Zuständigkeit des TÜV Süd. Durch die Ergänzung kann und darf der TÜV Süd nun als neutrale Instanz die volle Breite der Kontrollen bei der Zulassung autonomer Fahrzeuge durchführen.
Quelle: pressebox.de – KBA setzt beim autonomen Fahren auf die Expertise von TÜV SÜD