Startseite » Autonomes Fahren Level – Eine Erklärung » Autonomes Fahren Level 5 / Stufe Fünf – Autonomes Fahren
Das System übernimmt auf allen Straßenarten, in allen Geschwindigkeitsbereichen und sämtlichen Situationen selbst die Steuerung. Zu keinem Zeitpunkt und in keiner Verkehrssituation muss Fahrer:in eingreifen.
Im Jahr 2023 gibt es noch kein Fahrzeug, das autonomes Fahren Level 5 beherrscht und welches im öffentlichen Verkehr anzutreffen ist. Es finden Experimente statt. Vom Start bis zum Ziel ist kein Fahrer erforderlich. Es sind lediglich die Zieleingabe und das Startsignal festzulegen. Ein fahrerloser Trip wird ermöglicht und damit die höchstmögliche Autonomie der Technik erzielt.
Als kompetenter Ansprechpartner im Hinblick auf Hochautomatisierung gilt der Wissenschaftler von der Kepler Universität Linz, Sepp Hochreiter. Er bringt die Entwicklung auf den Punkt, welche bis zum Erreichen dieses Schrittes nötig sein wird: der Aufbau eines Weltverständnisses von künstlicher Intelligenz. Das bedeutet eine permanente Lernfähigkeit der Technik sowie einen Rahmen hierfür, wie mit immer neuen Informationen umgegangen wird. So wie das menschliche Gehirn.
Man bedient an dieser Stelle gerne folgendes Beispiel, um die Herausforderung zu veranschaulichen: Ein autonomes Fahrzeug fährt steil bergauf. Seine Sensoren erkennen nur noch den freien Himmel. Zumal das Erkennen eines „Nichts“ zum Stillstand führen muss, ähnlich wie vor einem großen Loch auf der Straße, müssen bei dem künstlichen „Gehirn“ verschiedene Faktoren vorhanden sein, welche die tatsächliche Situation erkennen lassen.
Im Jahr 2017 wurde auf einer Fachkonferenz in Kalifornien eine Kamera vorgestellt, die eine 3D-Aufnahme der Fahrumgebung liefert. In Objektklassen eingeteilt kann das System 13 Gruppen unterscheiden, wie Menschen, Bauten oder Verkehrsschilder. Hochreiters Vision ist es, diese Fahrzeuge künftig einen „Führerschein“ absolvieren zu lassen, so wie heute die Fahrzeuglenker.
Die ethischen Grundfragen sind jedoch noch nicht gelöst. Auch im Hinblick auf Datenschutz ist noch vieles offen, immerhin werden massenhafte Informationen zur Verarbeitung benötigt. Wird die Fahrumgebung ausgewertet, ist zugleich die gesamte Bewegungshistorie der Insassen erfasst. Für eine technische Weiterentwicklung muss auf das bisherige Datenkonvolut zurückgegriffen werden – der gesetzliche Rahmen dafür ist erst zu erarbeiten.
Klar ist: Sicherheit geht vor. Egal um welches autonome Fahren Level es geht. Es spricht für die Gesetzgebung, sich ausreichend Zeit zu nehmen und sich nicht inadäquat nicht dem Druck des Profits zu beugen. Möge es nun 2025 oder später so weit sein, tut nichts zur Sache – gut Ding braucht Weile.
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