Autonomes Fahren Level 4 / Stufe Vier – Vollautomatisiertes Fahren

Autonomes Fahren Level 4 / Stufe Vier - Vollautomatisiertes Fahren
shutterstock / 652840936

Stufe Vier / Level 4 - Vollautomatisiertes Fahren

Das System übernimmt Quer- (Lenken) und Längsführung (Beschleunigung/ Verzögerung) vollständig in einem definierten Anwendungsfall. Fahrer/in muss hierbei das System nicht überwachen. Vor dem Verlassen des Anwendungsfalles wird Fahrer/in mit ausreichender Zeitreserve aufgefordert, die Fahraufgabe zu übernehmen. Erfolgt dies nicht, wird in den Risiko minimalen Systemzustand zurückgeführt. Die Systemgrenzen werden alle vom System erkannt, das System ist hierbei in allen Situationen in der Lage, in den Risiko minimalen Systemzustand zurückzuführen.

Für autonomes Fahren Level 4 wurde noch im Jahre 2018 der „großen Sprung“ in diesen Level im Zeitraum 2020 bis 2022 angekündigt. Denn hinter den Türen der Autobauer wird längst daran gearbeitet, getestet und konstruiert. Ganz gelungen ist es jedoch bisweilen nicht.

Diese Fahrzeuge werden demnach größtenteils selbstständig ihre Aufgaben erledigen. Die juristisch korrekte Abgrenzung zu der 3. Stufe liegt in jenem Moment, wo der Fahrer eingreifen muss und – im Gegensatz zu dieser – ihn auf absolute Notfälle beschränkt. Im Unterschied zur letzten Stufe, autonomes Fahren Level 5, bleibt es hier dem Fahrer überlassen, ob er das Steuer übernehmen möchte oder nicht. Diese Definition lässt den Betrachter jedoch noch ratlos bis unwissend zurück. Warum?

Autonomes Fahren Level 4: Definition von Zukunftsmusik

Es ist hier und jetzt natürlich äußerst schwierig, solche Situationen umfassend zu beschreiben. Es gibt aber Beispiele. Der Audi Elaine erreicht etwa diese Stufe. Wer sich seine Ausstattung und Funktionen zu Gemüte führt, weiß, was bald serienmäßig gespielt wird. Doch die Praxis auf den Straßen zeigt uns noch kaum greifbare Exemplare dieser Kategorie.

Jedenfalls handelt es sich bei der obigen Definition um eine gesetzliche Vorgabe, die bei der Zulassung als Fahrzeug der Stufe 4 vorliegen muss. Künftige Erzeuger werden folglich ihre Fahrzeuge dieser Definition nach ausrichten, denn ohne ein Erreichen dieses Levels wird es schwierig, innovativ aufzutreten. Die Schlacht um den Anspruch von Innovation ist ohne Autonomie nicht mehr zu gewinnen.

Zurück zur Praxis: Fahrzeuge der 4. Autonomiestufe bieten eine Optimierung bei der Fahrumgebungsüberwachung – sprich, ein penibles Arbeiten der Sensoren sowie Verbesserungen bei deren Wahrnehmung unter schlechten Fahrbedingungen und insbesondere die Verarbeitung der eingehenden Informationen.

Es ist hierzu ein breiter Konsens notwendig, und zwar weltweit, um hier genauere Angaben machen zu können. Dennoch war die Schaffung der Klassifizierungsmöglichkeiten notwendig, um neue Errungenschaften überhaupt einordnen zu können. Und wir wissen: Im autonomen Fahren Level 4 wird es weiterhin Lenkräder und Gaspedale geben und die Autonomie des Fahrers bleibt zumindest für den Bedarfsfall erhalten.

So ist das System beim vollautomatisierten Fahren immer noch auf einen Fahrer:in angewiesen. Zumindest teilweise, da die Fähigkeiten des Systems nicht für alle Situationen ausreichen. Sollte Fahrer:in nicht in der Lage sein zu übernehmen, stellt dies jedoch keine größere Herausforderung dar, das Fahrzeug an sich fährt, dann auf den Standstreifen und hält. Ferner ist es Fahrzeugen, welche auf diesem Niveau agieren, möglich, sogenannte Ad-hoc-Konvois (Platoons) zu bilden, um im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Are you sure want to unlock this post?
Unlock left : 0
Are you sure want to cancel subscription?