Autonomes Fahren Level 1 / Stufe Eins – Assistiertes Fahren

Autonomes Fahren Level 1 / Stufe Eins - Assistiertes Fahren
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Stufe Eins / Level 1 - Assistiertes Fahren

Fahrer:in führt dauerhaft entweder die Quer- (Lenken) oder die Längsführung (Beschleunigung/ Verzögerung) aus. Die jeweils andere Fahraufgabe wird in gewissen Grenzen vom System ausgeführt. Hierbei muss durch Fahrer:in das System dauerhaft überwacht werden. Und diese/r muss jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahrzeugführung bereit sein.

Autonomes Fahren Level 1 wird die Bezeichnung „assistiertes Fahren“ zugeschrieben. Damit erhält man eine richtige Einschätzung, worum es geht. Nämlich um Assistenz – und „assistieren“ bedeutet, jemand anderer behält die Kontrolle und gibt an seinen Assistenten vereinzelte Aufgaben ab. Er delegiert diese weiter und entzieht sie bei Bedarf. Und ebenso verhält es sich bei der Stufe 1 der Autonomie-Levels beim Fahren. Hier kann man noch nicht von autonomem Fahren sprechen, auch nicht zum Teil.

Der Fahrer hält die gänzliche Kontrolle und kann auch nicht bloß vorübergehend die Hände zur Seite legen. Zumindest nicht, was das Lenkrad betrifft. Er kann aber etwa eine Warnung erhalten, wenn das System ein Objekt im toten Winkel meldet. Denn insofern bewacht es die Fahrumgebung, einer der wohl gefährlichsten Situationen wird damit die Schärfe genommen und eine assistierte Aufgabe wurde erfüllt. Antiblockiersystem sowie elektronische Stabilitätssysteme werden ebenfalls diesem Level an autonomisierten Fahren zugeschrieben.

Es ist zu beachten, dass das System nur Hilfestellung in einem Teilbereich gibt. Entweder bei der Längsführung (bremsen, beschleunigen) oder bei der Querführung (lenken). Fahrer:in muss allerdings jederzeit in der Lage sein, das System zu überwachen und die Kontrolle entsprechend zu übernehmen, wenn es notwendig ist.

Autonomes Fahren Level 1 - Es wird nur "assistiert".

Doch Vorsicht: Je nach Modell unterscheidet sich die Reichweite der Wahrnehmung. Reagieren muss der Fahrer freilich selbst. Er bezieht dieses Objekt in die Entscheidung mit ein, die Spur zu wechseln oder nicht. Ein anderes Beispiel: Man möchte auf einen Berg fahren – normalerweise prophylaktisch, mit einem Fuß auf der Bremse, die Hand auf der Handbremse, um bloß nicht oder kaum zurückzurollen, ehe es vorwärtsgeht. Die Anfahrhilfe setzt ein und nimmt einem dies ab, weil ein Zurückrollen automatisch verhindert wird. Dieser Berganfahrassistent wird als Hilfsfunktion betrachtet, die eine Einstufung des Autos im autonomen Fahren Level 1 begründet.

Die Überwachung der Fahrumgebung bleibt immer dem Fahrer überlassen – so beziehen sich die Hilfsaufgaben durch das System auch wirklich nur auf diese eine Aufgabe: Abgesehen vom toten Winkel erkennt beim ersten Beispiel das System keine anderen Fahrzeuge oder berücksichtigt beim zweiten Beispiel keinerlei andere Aspekte. Auch der Tempomat ist ein bekannter Vertreter dieser Klassifizierungsgruppe. Mittlerweile übernimmt er zwar auch die Überwachung der Einhaltung des Abstands zum Vordermann. Im selben Moment, wo gebremst oder Gas gegeben wird, schaltet sich der selbstständige Regler wieder ab. Auch Spurhaltesysteme zählen zu dieser Art.

Es gibt bereits viele unterschiedliche Assistenzsysteme. Ihr Wirkungsbereich lässt sich in die Geschwindigkeit beschleunigende und verzögernde Aufgaben einteilen. Durch die Meldung von Informationen einzelner Aspekte der Fahrumgebung lassen sich ihre Funktionen auch als „lenkende Aufgaben“ beschreiben – unter der Prämisse, dass der Fahrer selber alle anderen Aspekte einbezieht und die erforderlichen Handlungen umsetzt. Solche Hilfestellungen sind heute schon in den meisten Fahrzeugen vorhanden, das bedeutet, Fahrzeuge des autonomen Fahren Level 1 sind längst Normalität.

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