
Die Einteilung in die verschiedenen Automatisierungsstufen beziehungsweise Automatisierungslevel erfolgt hierbei anhand des an das System übertragenen Anteils an Kompetenzen. Es lässt sich somit festhalten, dass der Grad der Automatisierung somit maßgeblich vom Handlungsspielraum des einzelnen Fahrerassistenzsystems abhängt. Dabei wird stets unterschieden, ob Fahrer:in während des Fahrens nur unterstützt wird durch das System. Oder ob das System diese Aufgaben teilweise bis gänzlich selbständig übernimmt.
Autonomes Fahren Level 0 / Stufe Null
In dieses Level wird der klassische Selbstfahrer eingeteilt – also der Status quo. Jedes Fahrzeug wird künftig in Autonomiestufen zu klassifizieren sein. Sodass auch ein älteres Auto, welches maximal mit einem automatischen Fensterheber ausgestattet ist, auf diese Weise eingeteilt wird.
Autonomes Fahren Level 1 / Stufe Eins - Assistiertes Fahren
Hier wird assistiertes Fahren erfasst: Dem Fahrer helfen bestimmte Funktionen, um ihn beim eigenen Betrieb zu entlasten. Ein klassisches Beispiel dafür, welches jeder zumindest dem Hören nach kennt, ist der Abstandsregler-Tempomat (ACC).
- Fahrer beherrscht das Fahrzeug ständig
- Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
- Der Fahrer muss für etwaige Verkehrsverstöße und Schäden haften
- Die Unterstützung durch das Fahrzeug und dessen Hilfsysteme fällt sehr gering aus
Autonomes Fahren Level 2 / Stufe Zwei - Teilautomatisiertes Fahren
Hier werden schon abgeschlossene Arbeitsgänge voll automatisiert durch das Auto ausgeübt. Es lassen sich auch hier mehrere wohlbekannte Beispiele einzuordnen, wie selbstständiges Einparken, Beschleunigen, Abbremsvorgänge oder die Spur halten. Ein Schlagwort für diese Stufe bietet uns der „Stauassistent“.
- Fahrer beherrscht das Fahrzeug ständig
- Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
- Der Fahrer muss für etwaige Verkehrsverstöße und Schäden haften
- Unter definierten Bedingungen hält das Fahrzeug die Spur, bremst und beschleunigt
Autonomes Fahren Level 3 / Stufe Drei - Hochautomatisiertes Fahren
- Als Fahrer darf man sich vorübergehend vom Verkehr und der Fahraufgabe abwenden
- Das Fahrzeug fährt im vom Hersteller vorgegebenen Rahmen selbstständig
- Eine kurzfristige Übernahme des Fahrens muss durch den Fahrer möglich sein
Autonomes Fahren Level 4 / Stufe Vier - Vollautomatisiertes Fahren
Hier wird definitiv von „vollautomatisiertem Fahren“ gesprochen. Das bedeutet eine vollständige Führung seitens der Technik und nicht nur, wie oben, für bestimmte Funktionen. Der Insasse kann aber, wie bei autonomen Fahren des Level 3, jederzeit aufgefordert werden, das Steuer selber zu übernehmen. Das heißt, verglichen mit unserer Vision für die Familie des Otto Normalverbraucher, Fahrzeuge dieser Stufe könnten seine Probleme nicht lösen. Denn die physische Anwesenheit eines Menschen ist erforderlich, der das Auto auch bedienen kann. Kind 1, 2 oder 3 entsprächen diesen Kriterien nicht.
- Als Fahrer kann man die Kontrolle über das Fahrzeug komplett abgeben, wird damit zum Passagier
- Auf bestimmten Strecken kann das Fahrzeug komplett selbstständig fahren
- Das Fahrzeug darf ohne Fahrer fahren
- Als Fahrer darf man Schlafen, Lesen und das Smartphone verwenden - Aufmerksamkeit ist kein zwingendes Muss
- Das Fahrzeug erkennt seine Grenzen und kann den Fahrer um Unterstützung bitten
- Für etwaige Verkehrsverstöße und Schäden muss der Fahrer während des vollautomatisierten Fahrens nicht haften
Autonomes Fahren Level 5 / Stufe Fünf - Autonomes Fahren
- Es gibt keinen Fahrer mehr. Nur noch Passagiere
- Das Fahrzeug kann ohne Insassen fahren
- Die Technik zeichnet sich für das gesamte Fahrerlebnis verantwortlich
- Die Unterstützung durch das Fahrzeug und dessen Hilfssysteme fällt sehr gering aus
Verschiedene Levels der Automation - Übersicht
Zusammengefasst lässt sich von dem Level 0 bis 2 sagen, dass der Mensch noch die Umgebung kontrolliert, während ab dem 3. Level diese Aufgabe dem System übertragen ist. Theoretisch beziehungsweise technisch betrachtet könnten Autos der Stufe 3 längst auf unseren Straßen unterwegs sein.
Allerdings ist nun der Gesetzgeber gefordert. Deutschland wollte bereits Ende 2017 seine ersten Zulassungen erteilen. Man verschob das Datum aber auf 2019, zumal die Genehmigungen von Fahrzeugen einen exakten Gleichklang mit anderen Staaten benötigen. Schließlich möchte niemand ein Auto anbieten, welches nur in einem bestimmten Land zugelassen wird. Außerdem ist der Straßenverkehr längst Gegenstand internationaler Verträge, sodass ein Land auf sich gestellt nur eingeschränkt die Gesetzeslage verändern kann – wohl niemand würde sich wünschen, dass ein Land plötzlich vollkommen andere Verkehrsschilder oder –regeln aufstellt.
Dasselbe gilt für Fahrzeuge und ihre Zulassung – niemand will, dass tickende Zeitbomben auf unseren Autobahnen unterwegs sind. Gut Ding braucht daher Weile.
ECE- beziehungsweise EG-Genehmigungen heißen die Bewilligungen, auf welche die Autobauer betreffend ihre automatisierten Fahrzeuge warten. Im Normalfall sind dann auch kaum technischen Änderungen notwendig, wenn jemand sein Auto in einem anderen Land zugelassen sehen möchte.