Ist autonomes Fahren in der Schweiz erlaubt?

Ist autonomes Fahren in der Schweiz erlaubt?
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Ist autonomes Fahren in der Schweiz erlaubt?

Die Schweiz hat es sich zum Ziel gesetzt, die neue Technologie schrittweise einzuführen, während Sicherheit grundsätzlich gewährleistet wird. Es werden kontinuierlich neue Erkenntnisse aus den Testgebieten gesammelt, um die Regulierungen und Anforderungen weiterzuentwickeln.

Die Automobilindustrie hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte bei der Entwicklung autonomer Fahrzeuge gemacht und die Technologie wird als ein vielversprechender Weg betrachtet, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, den Verkehr flüssiger zu gestalten und den Kraftstoffverbrauch zu optimieren.
Die Schweiz ist bekannt für ihre fortschrittliche Verkehrspolitik und ihre strengen Sicherheitsstandards. Wie sieht es also dort mit der Legalität selbstfahrender Fahrzeuge aus: Ist autonomes Fahren in der Schweiz erlaubt?

Wie viel Automatisierung ist zulässig?

Das Schweizer Straßenverkehrsgesetz (= SVG) und die zugehörige Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge (= VTS) regeln den Einsatz autonomer Fahrzeuge auf den Straßen der Schweiz. Danach ist das autonome Fahren mit Level 3 oder höher nicht erlaubt, denn gemäß dem SVG ist der Betrieb eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nur zulässig, wenn Fahrer:innen das Fahrzeug jederzeit kontrollieren und sicher führen können. Dieses Prinzip steht im Widerspruch zum Konzept des autonomen Fahrens, bei dem das Fahrzeug die volle Kontrolle übernimmt.
Die Gesetzgebung befindet sich jedoch im Wandel und durch international vereinheitlichte Verordnungen sowie nationale Ausnahmegenehmigungen ist das autonome Fahren künftig auch in der Schweiz denkbar.

UN-Verordnungen

Die United Nations Economic Commission for Europe (= UNECE) regelt bestimmte Verkehrsordnungen auf UN-Ebene. Dazu gehört beispielsweise auch das Reglement Nr. 157, das die Genehmigung automatisierter L2-Spurhaltesysteme regelt, auch für die Schweiz.
Bestimmte Fahrassistenzsysteme, wie das Notbremssystem oder die Notfall-Spurhalteassistenz, sind durch derartige Verordnungen seit 2022 in Neuwägen bereits obligatorisch. Zudem wird unabhängig vom Automatisierungsgrad des Fahrzeugs ein aktiver Event Data Recorder, auch Black Box genannt, ab nächstem Jahr in allen neuen Autos vorgesehen. Dieser Recorder zeichnet wichtige Daten wie Geschwindigkeit, Position und Fahrverhalten auf, die im Falle eines Unfalls oder einer Fehlfunktion zur Untersuchung und Analyse herangezogen werden können. Vor allem für die Haftungsfrage bei autonomen Fahrzeugen ist diese Verordnung interessant.

Sondergenehmigungen durch ASTRA

Damit Hersteller automatisierte Fahrzeuge auf den Straßen der Schweiz testen dürfen, hat das Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA) Richtlinien für die Ausnahmebewilligung autonomer Fahrzeuge erlassen. Diese legen fest, dass autonome Fahrzeuge in der Schweiz nur unter bestimmten Bedingungen getestet werden dürfen.
Seit 2015 wurden im Rahmen dieser Genehmigungen verschiedene Pilotprojekte durchgeführt, sowohl im Personen- als auch im Gütertransport. Die Organisation unterlag dabei verschiedenen Logistik- und Verkehrsunternehmen.

Unfallhaftung

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim autonomen Fahren in der Schweiz die Haftungsfrage, denn im Falle eines Unfalls oder Schadens durch ein autonomes Fahrzeug ist die Frage der Verantwortung oft komplex. In der Regel haften in der Schweiz Fahrzeughalter:innen, jedoch ist diese Frage bei hochautomatisierten bis zu autonomen Fahrzeugen noch nicht eindeutig geklärt. Eine Verordnung zur Haftung bei L3- und L4-Fahrzeugen für die Schweiz wird bald erwartet.

Fazit: Autonomes Fahren, aber sicher!

Die Schweiz hat es sich zum Ziel gesetzt, die neue Technologie schrittweise einzuführen, während Sicherheit grundsätzlich gewährleistet wird. Es werden kontinuierlich neue Erkenntnisse aus den Testgebieten gesammelt, um die Regulierungen und Anforderungen weiterzuentwickeln. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung weiterentwickeln wird, um das volle Potenzial des autonomen Fahrens in der Schweiz zu erschließen.
Quellen: WWZ – Mobilität der Zukunft // Schweizerische Eidgenossenschaft – Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge // Schweizerische Eidgenossenschaft – Pilotversuche // Schweizerische Eidgenossenschaft – Fahrassistenzsysteme für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge // UNECE – Addenda to the 1958 Agreement (Regulations 141-160) // Neue Zürcher Zeitung – Neue Automodelle bekommen Tempobremse und Blackbox // SAAM – FAQ
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